Charta des Verbands Bayerischer Filmfestivals

1. Präambel

Die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Festivals bleibt von der Mitgliedschaft im Verband Bayerischer Filmfestivals völlig unberührt. Der Verband setzt sich für die übergeordneten Interessen aller Mitglieder ein.

2. Definition Filmfestival

Die hier genannten Kriterien für Filmfestivals sind nicht verbindlich, müssen aber in der Mehrheit von allen Mitglieder des Verbands erfüllt werden.

    a. Die Veranstaltung sollte an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden
    b. Die Veranstaltung sollte periodisch (mindestens alle zwei Jahre) stattfinden.
    c. Die Veranstaltung ist räumlich und zeitlich abgegrenzt.
    d. Die Veranstaltung sollte mehrere Filmvorstellungen pro Tag umfassen.
    e. Die Veranstaltung sollte über eine eigene Publikation und einen eigenen Webauftritt verfügen.
    f. Die Veranstaltung sollte Förderung aus der öffentlichen Hand bekommen oder inhaltlich befähigt sein, diese beantragen zu können.
    g. Das Medium Film soll als Kulturgut verstanden und gefördert werden.
    h. Die Veranstaltung sollte primär aus Gründen der Kulturvermittlung erfolgen und nicht kommerziell ausgerichtet sein.
    i. Reihen, Retrospektiven und Wettbewerbe/Preise signalisieren eine solche Vermittlungsform.
    j. Es sollte eine kuratorische Absicht erkennbar sein.
    k. Die Veranstaltung sollte öffentlich zur Einreichung aufrufen.

3. Beitragsordnung

    a. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt einheitlich 100,00 Euro pro Jahr. Fördermitglieder zahlen mind. 100,00 Euro pro Jahr. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
    b. Auf Beschluss des Vorstands kann der Beitrag in Ausnahmefällen bei finanziell schwach ausgestatteten Mitgliedern gesenkt werden.
    c. Es steht einzelnen Mitgliedern frei nach eigenem Ermessen einen höheren Beitrag zu leisten.
    d. Sollte der Mitgliedsbeitrag ein Kalenderjahr lang nicht bezahlt werden, kann dies zum Ausschluss des Mitglieds führen.
    e. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im 1. Quartal des Kalenderjahres fällig.

4. Kooperation zwischen den Mitgliedern

    a. Die Mitglieder erklären sich zur aktiven Teilnahme an einer Arbeitsgruppe bereit.
    b. Arbeitsgruppen dokumentieren Ihre Resultate. Diese Protokolle werden allen Verbandsmitgliedern zugänglich gemacht.
    c. Verbandsmitglieder erklären sich bereit, die Angaben zu ihrer Veranstaltung auf der Verbandswebsite laufend selbst zu aktualisieren.
    d. Verbandsmitglieder sind einverstanden, dass von jedem Festival mindestens eine Kontaktperson mit E-Mail und Tel. auf der Verbandswebsite genannt wird.
    e. Im Sinne der Vernetzung zwischen den Mitgliedern stellt jedes veranstaltende Festival den anderen Verbandsmitgliedern bei Anfrage bis zu zwei Akkreditierungen zur Verfügung.
    f. Verbandsmitglieder platzieren wenn möglich in ihrem Festivalkatalog ein kostenloses Inserat für die Verbandswebsite und verlinken auf der eigenen Festival-Website an geeigneter Stelle auf die Verbandswebsite.

5. Kooperation zwischen Vorstand und Mitgliedern

    a. Die Vorstandssitzungen werden protokolliert und allen Verbandsmitgliedern zugänglich gemacht.

6. Absichtserklärung

    a. Filmfestivals bemühen sich terminliche Überschneidungen und Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
    b. Über die Einreichmodalitäten muss Transparenz herrschen – z.B.: Regularien, Preise. Diese werden gut sichtbar und auch über die Festivalzeit hinaus auf der Website veröffentlicht.
    c. Die Mitglieder spielen auf ihren Veranstaltungen nur Filme mit Einwilligung der Rechteinhaber und zu den vorab vereinbarten Konditionen.
    d. Die Mitglieder des Verbandes sind sich ihrer Verpflichtung in der Verwertungskette gerade für Filme ohne Verleih bewusst und agieren umsichtig und im Interesse aller.
    e. Festivals sollen faire Arbeitgeber sein und, sofern es das Budget zulässt, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für geleistete Arbeit bezahlen.
    f. Filmfestivals bemühen sich um die jeweils beste Vorführkopie eines Films und die bestmögliche Vorführtechnik.

7. Antrag auf Mitgliedschaft

Mitglied im Verband Bayerischer Filmfestivals können Filmveranstaltungen werden, die die Mehrzahl der in Punkt 2. festgelegten Kriterien erfüllen und darüber hinaus

    a. Ihren Hauptsitz und Spielort in Bayern haben,
    b. Interesse an den Zielen des Vereins haben und
    c. bereits mindestens 2 Ausgaben in der Vergangenheit veranstaltet haben.
    d. eine Kurzbeschreibung des Festivals
    e. mind. eine Katalogausgabe in Printform oder als PDF
    f. einen ausgefüllten Verbandsfragebogen.

Gerne schicken wir Ihnen die Unterlagen für den Antrag zu.